BRP Can-Am steht mit neuem eigenem Team und dem SSV-Fahrzeug Can-Am Maverick in den Startlöchern
Unter diesem Motto plant YAMAHA Motor Deutschland im Jahr 2019 den YAMAHA YXZ1000R-Cup zu starten.
Acht komplette Teams greifen bei der Marokko-Rallye 2018 auf das Potenzial von Yamahas YXZ1000R zurück
Während anderen Orts zahlreiche Oktoberfeste Jung und Alt in die Bierzelte lockte, fand in Spremberg der vorletzte Lauf zur diesjährigen endrance-masters, der deutschen DMV Cross-Country-Meisterschaft für Quad, ATVs und SXS statt.
Zum ersten Mal in seiner Geschichte gastierte die MAXXIS REIFEN Deutsche DMV Shorttrack Quad Meisterschaft auf dem Kinzigtalring in Neuenhasslau.
Beim vorletzten Lauf zur Maxxis Cross Country Meisterschaft 2018 (GCC) in Schefflenz, zeigte sich das Wetter auch im September einmal mehr von der schönen Seite. Sonne pur und leichter Wind sorgten für eine gute Stimmung auf und neben der Strecke.
Yamaha Motor Deutschland war mit dem Team Werk1 in der Klasse T3 beim 24h-Rennen der German Offroad Masters am Start
Eine komplett neue Location mit einer reinrassigen Cross Country Strecke und fast optimalen Wetterbedingungen sorgten für ein positives Fazit bei den Teilnehmern der Maxxis Cross Country Meisterschaft (GCC).
Die Fahrer Mario Schütze, Thomas Erfurth, Jens Hildebrand und Jürgen Niederhäuser sind bei den GORM mit einer Wildcat XX von Textron Offroad an den Start gegangen.
Zweck: Fehleranalyse, statistische Auswertung unserer Website
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Analysesoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, Anonymisierung der erhobenen Daten; Auswertung der anonymen Daten in Form von Statistiken
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre.
Gemeinsamer Verantwortlicher: Automattic Inc., 60 29th Street, San Francisco, CA 94110, USA
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Fehleranalyse
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck: Wiedergabe von Videos
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von Werbecookies durch Google; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Google
Speicherdauer: bis zum Verlassen der Website
Gemeinsamer Verantwortlicher: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Der Dienst YouTube wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Google Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck: Bereitstellung von Facebook Diensten
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von Werbecookies durch Facebook; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Facebook
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre
Gemeinsamer Verantwortlicher: Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Der Dienst Facebook wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Facebook Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck: Bereitstellung von Instagram Diensten
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von Werbecookies durch Facebook; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Facebook
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre
Gemeinsamer Verantwortlicher: Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Der Dienst Instagram wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Facebook Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.