G 400i S 400 von GOES: Irgendwo zwischen Quad und ATV hängend, oder doch eher ein guter Allrounder mit den Genen eines Sportlers? Wir suchen eine Antwort im kompletten Spektrum unseres Hobbys.
Der 5. Lauf der ADAC Sachsen Quad Offroad Challenge fand auf dem Trainingsgelände des MCL Burgstädt bei Penig statt.
Versender Hein Gericke stellt seine neuen Handschuhe vor. Die Modelle der Hausmarke SHELTEX®PRO überzeugen mit exzellenter Passform kombiniert mit höchster Funktionalität.
Max Freund greift an: Der Titelverteidiger erkämpft sich den ersten Platz auf seiner Can-Am DS 450 X mx. Am vergangenen Wochenende gewann der Can-Am Germany Werksfahrer den 4. Lauf der GCC in Goldbach und holt nun auf im Kampf um die Krone in der Quad Pro Klasse.
Polaris erweitert seine Modellreihe für das Jahr 2016. Polaris RZR und RANGER erweitern ihr Leistungsspektrum mit jeweils einem weiteren neuen Fahrzeug. Bei den ATVs stehen fünf neue Fahrzeuge an sowie Verbesserungen über die gesamte Produktreihe hinweg.
Erst Hitze, Wind, dann Gewitter und zum Schluß Regen – es war mal wieder alles dabei beim DMV Grasbahnrennen in Angenrod, dem 5. Lauf zur ISOTEC® DMV Quad Challenge 2015.
SEILFLECHTER stellt ein neues Offroad-Bergeset vor mit speziell auf den Einsatz von Seilwinden abgestimmten Zubehör.
Es geht los!! Zum 20-jährigen Jubiläum des Kinder- & Jugendwerks „Die Arche“ begibt sich dessen Gründer, Bernd Siggelkow, mit einer Gruppe von Quadfahrern auf eine Charitytour quer durch Deutschland. Jetzt dabei sein.
Frank Geiling fährt einen heißen Reifen, bleibt aber immer schön cool. Wie? Mit der IdeniXx® Bike Kühlweste, die ihr in unserer Aktion vom 17.07.-20.07.15 bei uns auf Facebook gewinnen könnt. Also direkt mal ganz cool reinklicken und gewinnen!
Das Team von und um Jürgen Flaig vom QJC-PowerSportCenter lädt ein: Lecker essen und Testfahren.
Zweck: Fehleranalyse, statistische Auswertung unserer Website
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Analysesoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, Anonymisierung der erhobenen Daten; Auswertung der anonymen Daten in Form von Statistiken
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre.
Gemeinsamer Verantwortlicher: Automattic Inc., 60 29th Street, San Francisco, CA 94110, USA
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Fehleranalyse
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck: Wiedergabe von Videos
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von Werbecookies durch Google; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Google
Speicherdauer: bis zum Verlassen der Website
Gemeinsamer Verantwortlicher: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Der Dienst YouTube wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Google Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck: Bereitstellung von Facebook Diensten
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von Werbecookies durch Facebook; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Facebook
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre
Gemeinsamer Verantwortlicher: Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Der Dienst Facebook wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Facebook Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck: Bereitstellung von Instagram Diensten
Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von Werbecookies durch Facebook; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Facebook
Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre
Gemeinsamer Verantwortlicher: Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung
Folgen der Nichteinwilligung: Der Dienst Instagram wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt
Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Facebook Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.