Gekauft wie gesehen

Written by on 26. Dezember 2016 in Allgemein, Test + Technik

Wegen der geänderten EU-Richtlinien wird der Kauf eines gebrauchten Quads für manchen interessant. Doch was ist ein Schnäppchen, woran erkenne ich Schrott? Wie kann ich beurteilen ob es ein Verkäufer ehrlich meint oder mich über den Tisch ziehen will? Ist das Gebraucht-Quad wirklich okay oder eine Gurke, die nur aufgehübscht wurde? Für Laien ist die Unterscheidung oft schwer. Wir helfen Euch.

Das Internet ist voll mit Portalen und Plattformen, wo Privatleute und Händler gebrauchte Fahrzeuge anbieten. In regelmäßigen Abständen kommen neue hinzu. Vorteil der weltweit einsehbaren Angebote ist deren Vielfalt. Beinahe jeder Interessent sollte auf Seiten wie mobile oder autoscout fündig werden. Allerdings wissen das auch dubiose Anbieter und nutzen die Unkenntnis mancher User aus, um ihre Schrottkisten zu verramschen bzw. einen Fehlkauf möglichst verlustfrei wieder abzustoßen. Sicher sind aber auch Schnäppchen zu machen oder das Traumfahrzeug ist tatsächlich auffindbar. Egal wie und wo man das gebrauchte Quad / ATV aufspürt, ob im Internet oder im Anzeigenteil der Zeitung – ja auch den gibt es noch – im kostenlosen Anzeigenblättchen der Heimatregion: Letztlich läuft es immer darauf hinaus, dass man beim Verkäufer auf dem Hof und vor der Frage steht, ob das Teil hält, was es oder sein derzeitiger Besitzer verspricht. Die Bilder der Annonce sind vielleicht nicht aktuell, manchmal wirbt der Anbieter sogar mit einem Produktfoto des Herstellers. Erst die Wirklichkeit macht den Unterschied.

Produktfoto: Für ältere Modelle wird oft mit Bildern des Herstellers oder Importeurs geworben, die sich der Inserent im Internet leicht besorgen kann.

Norbert Schatten, Quadhändler (www.zweirad-schatten.de) aus Geldern, empfiehlt: „Sucht Euch einen Händler, dem Ihr vertraut. Dieser berät einen potentiellen Neukunden für Ersatz- und Verschleißteile oder Ausrüstung sicher gern und checkt ggf. die gefundene Maschine gegen eine Aufwandsentschädigung durch.“ Er weist darauf hin, dass Händler aber auch häufig gute Gebrauchtfahrzeuge am Lager haben. Als Profis müssen sie weit mehr Gesetze und Bestimmungen beachten, sozusagen ein ‚Sorglospaket‘ mit Ansprechpartner, Service und oft sogar Garantie. Ein gewerblicher Verkäufer der an einen normalen Bürger verkauft, kann auf keinen Fall die Gewährleistungspflicht ausschließen. Sie gilt immer mindestens für ein Jahr!

Vorteilhaft: In der Werkstatt gibt es Service und Beratung auch für eine Gebrauchte. Die Fachleute entdecken mehr Details.

Doch wechseln die meisten Secondhand-Fahrzeuge privat ihren Besitzer und das Thema Gewährleistung wird gerne mit dem bekannten Zusatz „gekauft wie gesehen“ ausgeschlossen. Rechtlich möglich, aber noch lange kein Freibrief für den Verkäufer. Die Klausel bezieht sich nämlich nur auf äußerlich wahrnehmbare Mängel, die von einer Gewährleistungspflicht ausgenommen sind. Wenn ein Verkäufer jedoch bewusst Mängel verschweigt und es kann nachgewiesen werden, dass ihm diese bekannt waren und bei der Übergabe vorlagen, kann man ihn in Anspruch nehmen. Ebenso ist ein Gewährleistungsausschluss unwirksam, wenn eine Garantie für die Beschaffenheit des Quads / ATVs übernommen wurde. Rechtsanwalt Christoph Neunzig aus Köln rät, sich vom Verkäufer so viel wie möglich zusichern zu lassen. „Man sollte sich die Unfallfreiheit oder etwaige Mängel detailliert aufzählen und falls angeblich keine vorliegen, sich dies dann schriftlich geben zu lassen. Das nennt man Zusicherung.“ Dem Kunden eines Händlers rät der Jurist die Möglichkeiten und Bedingungen einer Anschlussgarantie zu erfragen und diese bestenfalls zu erwerben.

Schön wär’s: So tiefe Einblicke wird man als Interessent einer gebrauchten Maschine kaum erhalten. Solche Fotos und Explosionszeichnungen können aber helfen kritische Punkte zu identifizieren.

Private Verkäufer schützen sich oft vor Ärger durch die treffendere Formulierung, welche man auch in vorgedruckten Kaufverträgen findet: „Verkauf gebraucht von privat unter Ausschluss jeglicher Haftung für sichtbare wie unsichtbare Mängel nach Durchführung einer ausführlichen Untersuchung und Probefahrt.“ Und genau um diese beiden Aspekte des Gebrauchtkaufs kommt niemand herum. Daher wollen wir sie näher beleuchten.

Trau schau wem

Wichtig: Lebenslauf der Maschine. Was hat der Verkäufer mit seinem Fahrzeug so alles angestellt?

Nehmt Euch Zeit für die Betrachtung des Zielobjektes der Begierde und greift nicht bei der erstbesten Gelegenheit zu. Zieht mehrere Quads / ATVs in Betracht. Einen Freund beim Besichtigungstermin dabei zu haben ist nicht verkehrt. Vier Augen sehen mehr als zwei und einen Zeugen gibt’s dann auch noch. Die Begutachtung sollte bei Tageslicht bzw. in einer gut beleuchteten Werkstatt, Garage oder Halle stattfinden. Macht der Verkäufer Druck – vergesst es! Nicht drängeln lassen: Er hat ganz sicher keine weiteren Interessenten, die Schlange stehen – auch nicht wenn er’s sagt. Klärt die Besitzverhältnisse anhand der Papiere oder Vollmachten. Mit einer Probefahrt sollte der Verkäufer kein Problem haben wenn alles okay und wie annonciert ist. Ein Tipp: Der Motor sollte kalt gestartet werden. So checkt man das Startverhalten und hört besser, wenn etwas nicht stimmt. Und noch ein Tipp: Beim Kaufabschluss gilt der Grundsatz: „Nur Bares ist Wahres!“ Damit vermeidet man Komplikationen. Schecks werden selten akzeptiert. Deals mit höheren Beträgen kann man gut bei einem Kreditinstitut abwickeln und das Risiko eines Geldtransports umgehen. Mit der Übergabe der Kaufsumme solltet Ihr den Fahrzeugbrief und alle Schlüssel übernehmen.

Wie man feststellt, was man als Fahrzeug vor sich hat, verraten die Hinweise auf unserer Checkliste. Die bewahrt Euch vor den gröbsten Fehlern und hilft, die häufigsten Mängel und Verschleißerscheinungen zu erkennen. Ihr könnt die Liste hier einsehen, runter laden und ausdrucken. Dann habt Ihr sie dabei, wenn es heißt „kaufen, wie gesehen.“
Zur Checkliste

Text: Ralf Wilke
Fotos: Ralf Wilke, Hersteller, Archiv

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