Alkohol am Lenker?

Written by on 1. März 2015 in Allgemein, Szene

Alkohol auf dem Quad? Eigentlich Wahnsinn, aber gegen ein Feierabend Bierchen kann man wenig einwenden. Wie sieht es rechtlich aus? Wir klären auf.

Stopp Polizei: anhalten ist wohl besser.

Stopp Polizei: anhalten ist wohl besser.

Liebe Leser, trinkt ihr abends ein Bier und fahrt morgens auf Arbeit? Klar, warum nicht, bis zum Tagesanbruch ist der Alkohol vom Körper abgebaut und einer Fahrt mit dem Quad steht nichts im Wege. Ein Bier und die Rechnung geht auf, drei oder vier Jim Bean, Jack Daniels oder Johnny Walker lassen die Überlegung hingegen platzen. Zeit für uns, die Frage zu stellen, was erlaubt ist und was nicht.

Fahranfänger sind von Rechtswegen verpflichtet völlig nüchtern am Straßenverkehr teilzunehmen. Wer innerhalb der Probezeit mit Alkohol im Blut erwischt wird, muss mit einer Anzeige, auch bei sehr geringen Werten rechnen. Fahrer außerhalb der Probezeit hingegen dürfen bis zu 0,5 Promille Alkohol ohne jegliche rechtliche Konsequenzen intus haben, unter der Bedingung, dass keinerlei alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Wer mit 0,3 Promille, erreicht nach einer normalen Flasche Bier, in Schlangenlinien am Straßenverkehr teilnimmt und über öffentliche Straßen braust, also Ausfallerscheinungen zeigt, begeht eine Straftat und wird vom Schutzmann zur Blutprobe zwecks Beweissicherung aufgefordert. Wer nicht freiwillig teilnimmt wird gezwungen, aber: wer will schon mit gut ausgebildeten Beamten um eine kleine Menge Blut ringen? Interessant: wer hingegen mit bis zu 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen vom Streifenwagen gestoppt wird, hat keine Straftat begangen, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit hunderten von Euro Strafe geahndet wird. Zur beweissicheren Feststellung des tatsächlichen Alkoholgehaltes im Blut, kann ein freiwilliger Atemalkoholtest erfolgen, der durch deutsche Gerichte anerkannt wird. Neben einer Anzeige bei oben beschriebener Trunkenheit im Straßenverkehr oder Ordnungswidrigkeitenanzeigen erfolgt meist ein hohes Bußgeld, die Abgabe des Führerscheines bei der zuständigen Polizeibehörde und oft eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung zur Wiedererlangung des Führerscheines.

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Sind wir ehrlich, wer tummelt sich angetrunken im Straßenverkehr zwischen Autos und LKWs auf kleinen Quads oder ATVs, wer fährt besoffen im Gelände, wenn die einzige Knautschzone das eigene Nasenbein ist? Null Promille sollte die Devise sein und jenes Geld, welches ansonsten an den Amtsschimmel gezahlt werden muss, kann in Zubehörteile für die vierrädrigen Fahrzeuge angelegt werden.

Text und Fotos: Martin Zink / faszination@quadwelt.de

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