Warnwestenpflicht

Written by on 25. Juli 2014 in Allgemein, Szene

Überlebenswichtig: Gesehen werden!

warnwestenpflicht

Seit dem 1. Juli 2014 besteht in Deutschland Warnwestenpflicht. Wie schon in vielen Ländern Europas üblich, muss nun auch hierzulande in allen Fahrzeugen eine Warnweste in gelber oder oranger Tagesleuchtfarbe mit an Bord sein. Darauf weist die GTÜ – Gesellschaft für Technische Überwachung hin.

 

Lediglich Motorräder und Roller sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Das heißt für uns Quad-, ATV-, UTV- und Buggyfahrer, dass eine der neuen Euro-Norm EN ISO 20471 oder der alten EN 471 entsprechende Warnweste mitzuführen ist. Diese muss über reflektierende Streifen verfügen. Warnwesten sind keine Schikane: Bei Pannen oder Unfällen erhöht das leuchtende Stück Stoff die eigene Sicherheit enorm. Wer eine Warnweste trägt, wird fünfmal früher wahrgenommen, so die Sicherheitsexperten der GTÜ. Besonders beim Aufstellen des Warndreiecks, bei einem Reifenwechsel oder auf dem Weg zur Notrufsäule besteht ohne leuchtende Weste eine deutlich höhere Gefahr, übersehen zu werden – besonders in der Dunkelheit. Wer auf der Autobahn oder Landstraße eine Panne hat, sollte schon vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste anlegen. Pflicht ist übrigens auch die Warnweste für den Passagier. Deshalb empfiehlt es sich, für jeden Sitzplatz eine Warnweste bereit zu halten. Kein Fahrer sollte die Investition scheuen. Denn sehen und gesehen werden ist im Straßenverkehr überlebenswichtig. Entsprechende Westen sind bei den teilnehmenden GTÜ-Partnern vor Ort erhältlich. Für die Leser der Quadwelt haben wir in der Ausgabe 04/2014 drei der Westen für schnelle Mailschreiber zur Verfügung gestellt. Gewonnen haben:

Julia Bothe, 38440 Wolfsburg

Fam. Schafberg, 38165 Lehre

Patrik Haag, 73760 Ostfildern

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